Meine Arbeit entspricht grundsätzlich der Berufsauffassung
der Deutschen Public Relations Gesellschaft, nach der Public Relations das
bewusste und legitime Bemühen um Verständnis sowie um Aufbau und Pflege von
Vertrauen in der Öffentlichkeit auf der Grundlage systematischer Erforschung
beruhen. Bei der Wahrnehmung meiner Public Relations-Aufgaben verpflichte ich
mich, folgende Grundsätze einzuhalten:
Ich
übernehme nur Aufgaben, die mit dem Grundgesetz und den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen.
Ich werde
jeden Versuch einer unlauteren Beeinflussung der Öffentlichkeit und ihrer
Repräsentanten unterlassen und respektiere die Freiheit und Unabhängigkeit der
Presse.
Ich vertrete keine widerstreitenden oder
miteinander konkurrierenden Interessen ohne die ausdrückliche Einwilligung der
Beteiligten.
Ich gebe keine vertraulichen Sachverhalte aus den
Wirkungsbereichen früherer oder gegenwärtiger Auftraggeber weiter, solange
nicht alle Beteiligten anders beschlossen haben.
Ich setze niemals vorsätzlich das Ansehen oder die Arbeit eines
anderen PR-Schaffenden herab.
Ich verpflichte mich, in Ausführung von Dienstleistungen
ohne die ausdrückliche Einwilligung des direkten Auftraggebers keine Honorare,
keine Vergünstigungen oder andere Gegenleistungen von Dritten anzunehmen.
Ich
versichere, keine Kunden durch Zusicherung unerfüllbarer Leistungen zu werben.
Des
weiteren fühle ich mich in meinem Handeln den
Grundsätzen, die von der Confederation Europeenne des Relations Publiques
(CERP) anlässlich einer Generalversammlung in Lissabon am 16. April 1978
angenommen wurden, grundsätzlich gebunden. Dieser verpflichtende Kodex
für professionelles Verhalten in der PR-Arbeit (Code de Lisbonne) wurde von der
Deutschen Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG) übernommen.
Den ausführlichen Inhalt des
"Code de Lisbonne" finden Sie als Pdf-Dokument(36KB) hier.